Abnahme Wesenstest


Abnahme Wesenstest
für Hunde bestimmter Rassen gemäß § 10, Abs. 1, LHundG NRW
Viele Hundeschulen werben mit unnötigen und teuren Vorbereitungskursen für den Wesenstest nach dem Landeshundegestz NRW. Diese Hundeschulen sind oft nicht autorisiert um einen anerkannten Wesenstest abzunehmen. Lassen Sie sich nicht täuschen. Wenden Sie sich direkt an das zuständige Veterinäramt oder eine Sachverständige Stelle nach dem Landeshundegesetz NRW. Die Hundeschule Schuster ist Sachverständige Stelle und somit berechtigt, den Wesenstest abzunehmen. Selbstverständlich können Sie sich in einem kostenlosen Beratungsgespräch über den Ablauf und die Koten informieren.
Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung
Für das Halten von Hunden bestimmter Rassen wird in NRW eine Halter-Sachkundeprüfung verlangt und eine Verhaltensprüfung zur Maulkorb- und Leinenbefreiung. Diese Prüfungen können Sie in unserer Hundeschule ablegen
(§ 10, Abs. 2, LHundG NRW).
Hunde bestimmter Rassen LHundG / NRW:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasiliero, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Abnahme Wesenstest
Kosten: auf Anfrage
Prüfer: Anja und Axel Schuster
anerkannte Sachverständige / LHundG NRW

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